Der Gemeinderat R. hält in seiner Stellungnahme vom 25. Januar 2022 fest, dass er sich weiterhin auf seinen Beschluss vom 7. September 2021 stütze und das Gesuch um Übernahme des auswärtigen Schulgelds von A. ablehne. Seinen ablehnenden Entscheid vom 7. September 2021 begründete der Gemeinderat R. im Wesentlichen damit, dass im vorliegenden Fall ausser der Stellungnahme der Lehrperson und dem Elternbericht eingehende Abklärungen, insbesondere des Schulpsychologischen Dienstes, der Schulsozialarbeit oder von Ärzten fehlen würden, die den Verbleib in der bisherigen Schule als unzumutbar erachten würden.