Die Eltern der Gesuchstellerin begründen ihr Gesuch vom 27. Dezember 2021 im Wesentlichen damit, dass es ihre elterliche Pflicht gewesen sei, A. aus gesundheitlichen Gründen aus der Schule R. zu nehmen. Da es sich um Mobbing gehandelt habe, was auch die Klassenlehrerin F. in ihrem Bericht erwähnt habe, und die Schule R. nicht in der Lage gewesen sei, dies zu unterbinden, hätten sie im Sommer 2021 handeln und eine neue Schulsituation für ihre Tochter finden müssen. Der genaue Sachverhalt, der zu dieser Situation geführt habe, finde sich in den Beilagen. Sie seien mit der Gemeinde nicht einig, wer das Schulgeld zu übernehmen habe.