3 von 9 2001 S. 155; 1995 S. 605; 1991 S. 161). Das ist gemäss Rechtsprechung beispielsweise bei einem gestörten Verhältnis zwischen der Lehrperson und dem Kind oder bei Mobbing der Fall. In der Rechtsprechung als wichtiger Grund anerkannt ist auch, wenn ein alleinerziehender Elternteil zur Erzielung eines ausreichenden Einkommens einer Erwerbstätigkeit nachgehen muss und an seinem Wohnort keine genügende beziehungsweise zumutbare Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist (AGVE 1996 S. 212). 2.2