Der im Rahmen des Projekts Führungsstrukturen neu eingeführte Instanzenweg bei den Schulgeldstreitigkeiten, welcher nach dem erstinstanzlichen Entscheid des Gemeinderats an den Schulrat des Bezirks führt, ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Das vorliegende Gesuch vom 27. Dezember 2021 (Datum des Poststempels: 29. Dezember 2021), welches dem Rechtsdienst BKS am 21. Dezember 2021 zunächst per E-Mail eingereicht wurde, war somit bereits rechtshängig, weshalb sich die Zuständigkeit zur Behandlung des Gesuchs nach dem bis Ende 2021 geltenden Recht richtet, welches wie folgt gelautet hatte: