Mit Schreiben vom 13. August 2021 ersuchten die Eltern von A. die Schulpflege R., dem Gemeinderat den Antrag auf Übernahme des Schulgelds für den auswärtigen Schulbesuch ihrer Tochter in Q. ab dem Schuljahr 2021/22 zur Annahme zu empfehlen. Zuvor hatten die Eltern am 24. Juni 2021 bei der Schulpflege R. die Zuweisung ihrer Tochter an die Schule in S. beantragt. Da in S. kein freier Platz zur Verfügung stand, kam ein Wechsel nicht in Betracht. C. Mit Protokollauszug vom 7. September 2021 lehnte der Gemeinderat R. die Übernahme des Schulgelds für den Besuch der Primarschule von A. in Q. ab. D.