Gestützt auf die gemachten Ausführungen ist festzuhalten, dass die Gemeinde R. verpflichtet ist, das Schulgeld für den auswärtigen Besuch der Primarschule Q. durch den Gesuchsteller ab dem Schuljahr 2021/22 bis zur Beendigung der Primarschule zu übernehmen. 6 von 7 6.