Aufgrund der psychischen Gesundheit des Gesuchstellers, die es stabil zu halten gilt, liegt in casu eine Ausnahmesituation vor, die einen Wechsel an die Primarschule R. oder T. als unzumutbar erscheinen lässt. Da das schulische Umfeld an der Primarschule Q. hingegen geeignet ist, die Entwicklung des Gesuchstellers weiterhin zu fördern und seinen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, liegt ein wichtiger Grund für einen auswärtigen Schulbesuch an der Primarschule Q. vor. 5.