Ausserdem sollte es nicht so sein, dass finanzielle Überlegungen eine Rolle dabei spielen, ob ein Schüler auswärts beschult werden soll oder nicht. Im Übrigen ergibt sich aus dem Vertrag zwischen den Gemeinden T. und R. betreffend die Kreisschule, dass der Schulbesuch eines Schülers aus R. in T. nicht kostenlos sein wird, sondern ein Gemeindebeitrag an die Schulkosten in Rechnung gestellt wird.