Der Gemeinderat R. schlägt überdies vor, es müsse ein Wechsel an die Primarschule T. geprüft werden, wenn der Gesuchsteller nicht an die Primarschule Q. zurückkehren könne. So würde kein Schulgeld anfallen, das bezahlt werden müsse. Dieser Vorschlag macht insofern keinen Sinn, weil es vermieden werden sollte, die erlangte psychische Stabilität des Gesuchstellers durch einen erneuten Schulortswechsel während der Primarschulzeit zu gefährden. Dabei spielt keine Rolle, ob es sich dabei um R. oder T. handelt. Ausserdem sollte es nicht so sein, dass finanzielle Überlegungen eine Rolle dabei spielen, ob ein Schüler auswärts beschult werden soll oder nicht.