Es muss daher davon ausgegangen werden, dass dem Gesuchsteller ein Schulwechsel an die Primarschule R. oder T. nicht zugemutet werden kann und allenfalls zu Rückfällen in seiner psychischen Gesundheit führen würde. Überdies zeigt ein Blick in die vom Gesuchsteller eingereichten Zeugnisse, dass dieser seit der Beschulung in Q. grosse Fortschritte in Bezug auf die Selbst- und Sozialkompetenz gemacht hat. Dies bedeutet, dass das Lernumfeld für den Gesuchsteller in Q. optimal scheint. 4.3.3