5 von 7 oder allenfalls T. dem Gesuchsteller gleichwertige Stabilität und Betreuung bieten könnte. Der Verbleib des Gesuchstellers in seiner angestammten Klasse in Q., in die er sich gut akklimatisiert hat und die für ihn ein sicheres und stabiles Lernumfeld darstellt, scheint geeignet, um dem Kindswohl des Gesuchstellers entsprechend Rechnung zu tragen. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass dem Gesuchsteller ein Schulwechsel an die Primarschule R. oder T. nicht zugemutet werden kann und allenfalls zu Rückfällen in seiner psychischen Gesundheit führen würde.