Es gehe darum, dass bezüglich den Mitschülerinnen und -schülern, den Lehrpersonen und dem Schulhaus grösstmögliche Konstanz angeboten werde und der Gesuchsteller den bisher erfolgreichen Weg weiterverfolgen könne. Aus der Stellungnahme der Kinder- und Jugendpsychiaterin vom 8. Dezember 2020 ergibt sich, dass bei einem Schulwechsel zurück in die Schule nach R. das Risiko einer psychischen Dekompensation gross sei, weshalb von diesem Schritt abzuraten sei.