Der Stellungnahme des Schulpsychologischen Diensts vom 22. Dezember 2020 lässt sich entnehmen, dass derselbe den damaligen Schulwechsel des Gesuchstellers von R. nach Q. ausdrücklich unterstützte. Desweitern geht aus der Stellungnahme hervor, dass sich der Schulpsychologische Dienst den Einschätzungen der Eltern des Gesuchstellers, seiner Lehrperson (die es äusserst wünschenswert fände, wenn der Gesuchsteller seine ganze Primarschulzeit in Q. absolvieren dürfte) und der Kinder- und Jugendpsychiaterin vollumfänglich anschliesst und dringend von einem erneuten Schulwechsel während der Primarschulschulzeit abrät, sofern dieser nicht unbedingt nötig ist.