Aus den Akten geht hervor, dass sich der Gesuchsteller im Jahre 2018 an der Schule R. nicht mehr wohl fühlte. Es gab Rangeleien mit Mitschülern und Schwierigkeiten mit Lehrpersonen. In der Folge weigerte sich der Gesuchsteller öfters, zur Schule zu gehen. Der Schulpsychologische Dienst hielt einen sofortigen Schulwechsel aufgrund der damaligen Zuspitzung der Situation für angezeigt. Daher wechselte der Gesuchsteller nach den Herbstferien in die 2. Klasse der Primarschule Q.