Wie bereits im Sachverhalt festgehalten, beantragt der Gesuchsteller die Übernahme des Schulgelds für den auswärtigen Besuch der Primarschule Q. bis zum Ende der Primarschulzeit. Es ist somit zu 4 von 7 prüfen, ob die Wohnortsgemeinde R. verpflichtet ist, das Schulgeld für die weitere Beschulung in Q. zu übernehmen oder nicht. 4.2