Ein Wechsel zurück nach R. führe zwar ins alte soziale Umfeld zurück, nicht aber zu denselben Lehrpersonen. Insofern sei von einem anderen durchaus lernfördernden Schulsetting auszugehen. Das Pflegekind der Familie B. besuche ebenfalls die Schule in R. Insofern hätte der Gesuchsteller eine Bezugsperson an der Schule. 3.4