Dies bedeute, dass eine Rückkehr des Gesuchstellers in die Schule zwar nicht optimal, aber doch zumutbar sei. Ebenfalls führt der Gemeinderat R. aus, das Umfeld an der Schule R. habe sich gegenüber der Situation im Jahr 2018 geändert. Insofern habe sich auch für den Gesuchsteller das massgebende Umfeld gewandelt. Das Pflegekind der Familie B. werde ebenfalls in R. beschult. Dies zeige deutlich, dass das Vertrauen der Familie in die Schule R. nicht unheilbar zerstört sei und das Schulumfeld nicht als generell suboptimal bezeichnet werden könne. Die vom Gesuchsteller vorgebrachte kantonale Qualitätskontrolle sei in der Zwischenzeit abgeschlossen worden. 3.3