In Bezug auf die Stellungnahme des Schulpsychologischen Diensts vom 22. Dezember 2020 erklärt der Gemeinderat R., es würden hauptsächlich die Schilderungen des Gesuchstellers, diejenigen der aktuellen Lehrperson und diejenigen der Kinder- und Jugendpsychiaterin wiedergegeben. Der Schulpsychologische Dienst rate zwar von einem erneuten Schulwechsel ab, räume aber einen gewissen Interpretationsspielraum ein, indem er schreibe, von einem Schulwechsel sei, wenn nicht unbedingt nötig, abzusehen. Dies bedeute, dass eine Rückkehr des Gesuchstellers in die Schule zwar nicht optimal, aber doch zumutbar sei.