Die vom Schulpsychologen in der Stellungnahme angeführte grösstmögliche Konstanz sei für ihn eine Notwendigkeit. Im Gegensatz zum Pflegekind der Familie, das äusserst resilient sei und schnell und unkompliziert Kontakte knüpfe, sei das bei ihm nicht der Fall. Des Weiteren sei aufgrund des Gemeindebudgets und dem Schulvertrag, der ab Schuljahr 2021/22 gültig sei, nicht anzunehmen, dass er gratis nach T. in die Schule gehen könnte. Die Gemeinde R. müsste im Falle seines Schulbesuchs etwa Fr. 4'000.– an die Gemeinde T. bezahlen. 3.2