sen. Des Weiteren bringt der Gesuchsteller in seiner Stellungnahme vom 9. Februar 2021 hauptsächlich vor, es würden nach wie vor Kinder die Primarschule R. besuchen, die seine "Geschichte" miterlebt hätten und die nach wie vor Grimassen schneiden würden beim Vorbeifahren. Ebenso seien die beiden Klassenlehrpersonen der Unterstufe immer noch an der Schule tätig. Zu diesen hätte er ein angespanntes Verhältnis entwickelt. Da die Schule R. klein sei, würde es sich wohl nicht vermeiden lassen, wenn er mit alten Geschichten und Vorbehalten konfrontiert werden würde. Hätte die Kreisschule S. bereits im Jahr 2018 bestanden, dann hätte er anstatt nach Q. nach T. gewechselt.