Der Gesuchsteller begründet sein Gesuch im Wesentlichen damit, dass er seit der 1. Klasse der Primarschule in R. soziale Probleme und zunehmend auch Lernschwierigkeiten gehabt habe, die schliesslich dazu geführt hätten, dass sein Schulwechsel von R. nach Q. vom Schulpsychologen, C., angeregt und begleitet worden sei. Der Gemeinderat habe in der Folge eine Kostengutsprache für die Übernahme des Schulgelds bis zum Ende der 4. Klasse der Primarschule geleistet. Für das gute Gelingen des Schulwechsels hätten diverse Gründe eine Rolle gespielt. So habe die damalige Schulleiterin, D., einen guten Draht zu ihm gehabt und habe die Eltern beim Transport von ihm unterstützt.