hungsweise Aufenthaltsgemeinde nicht zugemutet werden kann (AGVE 1995 S. 605; 1991 S. 159 ff.). Das ist gemäss Rechtsprechung beispielsweise bei einem gestörten Verhältnis zwischen der Lehrperson und dem Kind oder Mobbing der Fall. In der Rechtsprechung als wichtiger Grund anerkannt ist auch, wenn ein alleinerziehender Elternteil zur Erzielung eines ausreichenden Einkommens einer Erwerbstätigkeit nachgehen muss und an seinem Wohnort keine genügende beziehungsweise zumutbare Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist (AGVE 1996 S. 212). 2 von 7 3. 3.1