Dieses Gesuch ist an keine Rechtsmittelfrist gebunden; eine Rechtsmittelbelehrung im Anschluss an den Gemeinderatsbeschluss ist nicht erforderlich. Empfohlen wird ein Hinweis auf die Möglichkeit, an das BKS zu gelangen. Der Entscheid des BKS ist (mit Kostenrisiko) an den Regierungsrat weiterziehbar. 2. 2.1