Der Gemeinderat R. beschloss anlässlich der Sitzung vom 10. Dezember 2018 im Zusammenhang mit A.s auswärtigem Schulbesuch in Q., das Schulgeld befristet bis zum Abschluss der 4. Klasse der Primarschule zu übernehmen. B. Mit Schreiben vom 9. September 2020 ersuchten die Eltern die Schulpflege und den Gemeinderat R. sinngemäss, es sei das Schulgeld für den auswärtigen Schulbesuch von A. in Q. ab dem Schuljahr 2021/22 bis zum Abschluss der Primarschulzeit (am Ende der 6. Klasse) zu übernehmen. C.