Gemeinde S. sich nicht auch positiv auf das psychische Wohlergehen der Gesuchstellerin ausgewirkt hätte. Jedenfalls liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, dass der Gesuchstellerin damals ein interner Schulwechsel nicht zuzumuten gewesen wäre. Ausserdem kann dem Wiedererwägungsgesuch an den Gemeinderat S. vom 26. März 2020 entnommen werden, dass die Eltern vor dem Entschluss, ihre Tochter in Q. zur Schule zu schicken, auch drei Varianten für die Beschulung von A. in S. vertieft geprüft und einem Kostenvergleich unterzogen hatten. Dies zeigt, dass die Eltern eine