Die nebst dem Schulweg als Hauptargument weiter angeführten Punkte, dass A. bereits vor dem Schulwechsel persönliche Kontakte zu anderen Kindern gehabt habe, welche die Schule in Q. besuchen, von R. nach Q. gute Busverbindungen bestünden und die Mutter von A. an der Schule Q. angestellt sei, was die Integration von A. erleichtert habe, stellen keine wichtigen Gründe für einen auswärtigen Schulbesuch auf Kosten der Wohngemeinde dar. Ebenso bedeutet die erfreuliche Feststellung der PDAG im Kurzbericht vom 24. Juli 2020 (Seite 3), dass der Schulwechsel nach Q. sich sehr zum Wohle der psychischen Verfassung von A. ausgewirkt habe, keineswegs, dass ein Schulwechsel innerhalb der