Der Schulwechsel nach Q. mag für die Gesuchstellerin und ihre Eltern zwar die optimale Lösung dargestellt haben, bedeutet jedoch keinesfalls, dass ein Schulwechsel innerhalb der Wohngemeinde S. der Gesuchstellerin unzumutbar gewesen wäre. Die nebst dem Schulweg als Hauptargument weiter angeführten Punkte, dass A. bereits vor dem Schulwechsel persönliche Kontakte zu anderen Kindern gehabt habe, welche die Schule in Q. besuchen, von R. nach Q. gute Busverbindungen bestünden und die Mutter von A. an der Schule Q. angestellt sei, was die Integration von A. erleichtert habe, stellen keine wichtigen Gründe für einen auswärtigen Schulbesuch auf Kosten der Wohngemeinde dar.