Der letzte Teil des Weges ist innerorts entlang der Y-Strasse (mit Trottoir) und der Z-Gasse zu bewältigen. Dass die Strecke im Ausserortsbereich unbeleuchtet ist, ist in ländlichen Gegenden nicht aussergewöhnlich und vorliegend deshalb unproblematisch, weil der Radweg separat geführt wird und das Gelände offen und gut überschaubar ist. Im Übrigen wäre es der damals zehnjährigen Gesuchstellerin gesetzlich erlaubt und bei entsprechender Instruktion durch die Eltern und Üben auch möglich gewesen, den Schulweg allenfalls auch mit dem Fahrrad zurückzulegen. 2.7