19 BV, zumal am Schulstandort in S. ein organisierter Mittagstisch zur Verfügung steht, womit der Weg lediglich zwei Mal pro Tag zurückgelegt werden muss (2C_1063/2015 vom 16. März 2017 E. 5.3 mit weiteren Hinweisen). Auch das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat mit unveröffentlichtem Urteil vom 15. November 2018 auf seine langjährige Praxis verwiesen, wonach Schulwege bis zu einer Länge von rund 5 km von Schülerinnen und Schülern der Mittel- und Oberstufe, also ab der 3. Klasse der Primarschule, in aller Regel aus eigener Kraft, sei es zu Fuss oder mit dem Fahrrad, bewältigt werden können.