Vollständigkeitshalber ist anzufügen, dass sich das BKS der Einschätzung des Gemeinderats S., was die Zumutbarkeit des Schulwegs ins Schulhaus im Ortsteil S. betrifft, anschliessen kann. Aus den Akten und Google Maps geht hervor, dass dieser rund 2,3 Kilometer lang ist und grossmehrheitlich flach verläuft. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung verstösst ein solcher Schulweg nicht gegen die Garantie von Art. 19 BV, zumal am Schulstandort in S. ein organisierter Mittagstisch zur Verfügung steht, womit der Weg lediglich zwei Mal pro Tag zurückgelegt werden muss (2C_1063/2015 vom 16. März 2017 E. 5.3 mit weiteren Hinweisen).