Der Gemeinderat S. verweist in seiner Eingabe vom 28. Juni 2021 grösstenteils auf die Begründungen in seinem Beschluss vom 6. April 2020, worin ausführlich erläutert worden sei, weshalb er den Schulweg zwischen den Ortsteilen S. und R. entgegen der Auffassung der Kindseltern als zumutbar erachte. Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass der Schulweg mit rund 2 – 2,5 km (je nach Variante) aus eigener Kraft, sei es zu Fuss oder mit dem Fahrrad, bewältigt werden könne, keine ausserordentlichen Erschwernisse wie bedeutende Höhenunterschiede oder steile Passagen zu berücksichtigen seien und der Schulweg nicht als gefährlich einzustufen sei.