Die Strasse sei unbeleuchtet und die Höchstgeschwindigkeit betrage 80 km/h. Für ein damals achtjähriges Mädchen, welches die Fahrradprüfung noch nicht zurückgelegt gehabt habe, wäre dies unzumutbar gewesen und vor allem in den Wintermonaten nicht tragbar. Zu berücksichtigen sei auch, dass zwischen R. und S. keine Busverbindung bestehe. Zudem würde die Dauer für den Schulweg einmalig zu Fuss rund 45 Minuten dauern. Wenn der Schulunterricht in S. jeweils um 11.50 Uhr zu Ende sei und sie wiederum um 13.15 Uhr in der Schule sein müsste, so könnte sie höchstens 10-15 Minuten zuhause sein, um das Mittagessen einzunehmen.