Die Eltern der Gesuchstellerin beziehungsweise ihr Rechtsvertreter begründen das Gesuch unter anderem damit, dass sich bei A. ab September 2019 die ersten durch das Mobbing an der Schule verursachten Symptome gezeigt hätten. Im Dezember 2019 sei A. immer zurückhaltender und introvertierter geworden und habe sich vermehrt verstörend und ausfallend verhalten. Sie sei aggressiv geworden und habe suizidale Bemerkungen gemacht. Dies habe dazu geführt, dass eine externe Beschulung in der Gemeinde Q. geprüft worden sei.