2 von 7 Demzufolge ist das BKS lediglich zur Behandlung von Antrag 1 betreffend Schulgeld sowie den verfahrensrechtlichen Antrag 3 (Augenschein) zuständig. Die Forderung betreffend Transportkostenersatz hätte die Gesuchstellerin beim Verwaltungsgericht klageweise geltend zu machen, weshalb auf Antrag 2 im vorliegenden Verfahren nicht eingetreten werden kann. 2. Schulgeld 2.1