Ab der 4. Primarschulklasse erachte der Gemeinderat die Nutzung des Fahrrades für den Schulweg als zumutbar und spreche ab Schuljahr 2020/21 deshalb keine Unterstützung mehr für die Transportkosten. Zudem biete er nach wie vor eine Beschulung von A. in der Primarschule in S. an, sei aber weder jetzt noch künftig bereit, die Kosten für einen auswärtigen Schulbesuch zu übernehmen. E. Daraufhin gelangten die Eltern von A. (im Folgenden: Gesuchstellerin), vertreten durch C., Rechtsanwalt und Mediator, mit Eingabe vom 26. Mai 2021 an das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) und stellten folgende Anträge: