Am 26. März 2020 stellten B. beim Gemeinderat S. ein Wiedererwägungsgesuch und beantragten, der Entscheid vom 10. Februar 2020 sei unter Berücksichtigung der vorgebrachten Aspekte nochmals zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Mit Beschluss vom 6. April 2020 hielt der Gemeinderat S. fest, er sei bereit, die Transportkosten im Rahmen der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel für den Schulbesuch von A. in Q. bis Ende des Schuljahres 2019/20 zu übernehmen. Ab der 4. Primarschulklasse erachte der Gemeinderat die Nutzung des Fahrrades für den Schulweg als zumutbar und spreche ab Schuljahr 2020/21 deshalb keine Unterstützung mehr für die Transportkosten.