Mit Vereinbarung vom 13. Januar 2020 zwischen dem Gemeinderat Q. und der Familie B. wurde A. offiziell per 20. Januar 2020 in die Schule Q. aufgenommen. B. verpflichteten sich gegenüber der Gemeinde Q., für das Schulgeld in der Höhe von Fr. 4'800.– pro Schuljahr solidarisch zu haften und die Organisation und Kosten des Schulwegs nach Q. zu übernehmen. C. Der Gemeinderat S. lehnte das Gesuch um Kostenübernahme vom 16. Dezember 2019 mit Protokollauszug vom 10. Februar 2020 ab. D.