Am 16. Dezember 2019 wandten sich B. an Gemeinderat D. und eröffneten ihm, dass ihre Tochter A. wegen massiven Mobbingvorfällen an der Schule R. ab Januar 2020 die Schule in der Gemeinde Q. besuchen werde. Unter dem gleichen Datum stellten B. der Schulpflege S. ein Gesuch um Kostenübernahme der Schul- und Transportkosten für den Unterrichtsbesuch von A. in Q. Am 7. Januar 2019 gewährte die Schulpflege S. B. das rechtliche Gehör. Seit dem 7. Januar 2020 besucht A. die 3. Klasse der Primarschule der Gemeinde Q.