Zu Anfang des Pflegeverhältnisses mit A. handelte es sich in der Tat um eine Krisenintervention, bei der erhöhte Anforderungen an die Pflegeeltern zu beachten sind. Nach den Empfehlungen AGG/VAGS (vgl. Erwägung 4.3) soll mindestens ein Pflegeelternteil über eine fachliche Ausbildung (Sozialpädagogik, Psychologie oder vergleichbare Ausbildung) und/oder über entsprechende Kenntnisse mit Praxiserfahrungen verfügen. Zudem soll die Pflegefamilie einer Familienplatzierungsorganisation angeschlossen sein, welche die fachliche Begleitung sicherstellt (Ziffer 3.5.1 und 3.6).