Die Pflegemutter anerkennt, dass sie ihrer Meldepflicht bei Neueintritten oder Austritten von Pflegekindern nicht immer zuverlässig nachgekommen ist. Sinngemäss erläutert sie, sich inskünftig genau an die Auflagen zu halten und bittet um Nachsicht (vgl. ihre Stellungnahme vom 24. November 2020). Die Vorinstanz erinnerte B. an die Auflagen der Pflegeplatzbewilligung mit Entscheid vom 1. Juli 2019. Ein Entzug der generellen Eignungsbestätigung alleine aus diesem Grund wäre aktuell unverhältnismässig. B. wird aber hiermit aufgefordert, sich inskünftig genau an die Auflagen zu halten und eine gute Zusammenarbeit mit der Vorinstanz zu pflegen. Ansonsten wäre dereinst ein Ent-