11 von 14 Die von der Vorinstanz angeführte, fehlende enge Bindung ist angesichts der Aufgabe einer Pflegemutter zu relativieren. B. pflegt eine professionelle Haltung und bindet sich nicht wie eine leibliche Mutter an ein Kind, da sie stets damit rechnen muss, dass das Kind in die Herkunftsfamilie zurückkehrt oder in ein anderes Setting übergeht. Aufgrund von A.s Behinderung und Verhalten ist es besonders wichtig, Nähe und Distanz gut zu regulieren (vgl. Schreiben der Pflegemutter vom 22. August 2020 sowie Bericht SPD V. vom 8. Juli 2020).