Auch der Vater unterstützte die weitere Unterbringung bei B. Die Mutter liess sich nicht vernehmen. A. wurde von der KESB am 27. August 2019 angehört. Er gab zu Protokoll, am liebsten zu seiner Mutter zurückzukehren. Am Pflegeplatz gefalle es ihm mittelmässig und er leide aufgrund des langen Schulwegs (Entscheid KESB R. vom 9. Oktober 2019, Sachverhalt und Erwägungen 4–7).