Im Jahr 2019 prüfte die KESB die Unterbringungssituation von A. umfassend – unter Berücksichtigung der Abklärungen der Beiständin und des SPD V. Im Auftrag der KESB erstattete die Beiständin am 15. Mai 2019 einen Zwischenbericht zur definitiven Unterbringung von A. Die Beiständin beantragte die Weiterführung der Unterbringung bei B. A. habe sich mittlerweile gut eingelebt. Er benötige einen klaren Umgang und Rahmen, ansonsten reagiere er mit inadäquatem Sozialverhalten. A. möchte weiterhin bei B. wohnen. Aufgrund seiner Funktionseinschränkungen bestehe ein hoher Bedarf an Begleitung und Führung.