Nach einer Anhörung von A. am 25. Juli 2018 sowie seiner Mutter vom 26. Juli 2018 platzierte die KESB A. vorsorglich bei B. und bestätigte somit die Notunterbringung durch die Beiständin mit Präsidialentscheid vom 27. Juli 2018. Die KESB erachtete den langen Schulweg als nicht ideal und erwog, dass mittelfristig eine Unterbringungssituation zu suchen sei, die in der Nähe der Schule liege, oder eine geeignete Schule, die sich in der Nähe des bestehenden Pflegeplatzes befinde.