9 von 14 Im vorliegenden Fall wurde A. aufgrund von verbalen Angriffen sowie Tätlichkeiten gegenüber Betreuungspersonen von seiner damaligen Beiständin aus der stationären Einrichtung O. ab 5. Mai 2018 bei B. im Sinne einer Notplatzierung untergebracht. Nach einer Anhörung von A. am 25. Juli 2018 sowie seiner Mutter vom 26. Juli 2018 platzierte die KESB A. vorsorglich bei B. und bestätigte somit die Notunterbringung durch die Beiständin mit Präsidialentscheid vom 27. Juli 2018.