Die Vorinstanz kritisiert zudem die wirtschaftliche Abhängigkeit der Pflegemutter von den Einnahmen als Pflegemutter. Schliesslich bringt sie vor, dass der lange Schulweg an drei Tagen pro Woche nach S. (2 Tage Praktikum in Q.) unter erschwerten Bedingungen (Covid-19) für das Wohl von A. nicht förderlich sei. In einem Schulheim hätte er eine geregelte Struktur und eine einheitliche, enge Begleitung (zum Ganzen: Stellungnahme vom 26. Oktober 2020). 4.3