Im Weiteren erwog der Gemeinderat, dass A. gemäss Bericht des SPD an emotionalen Ausbrüchen, aggressivem Verhalten gegenüber Sachobjekten und Verweigerung leide. Unter Beachtung dieser schwierigen Verhältnisse sei der Schulweg von Q. nach S. von rund 1 Stunde und 20 Minuten für A. nicht zumutbar und stehe in klarem Widerspruch zum Kindeswohl. Es sei daher angezeigt, dass ein neuer Pflegeplatz im Raum T. gesucht werde (vorinstanzlicher Entscheid vom 27. Juli 2020, Erwägung 1.6). 3. Rechtsgrundlagen