Der Beschwerdeführer ersuchte die Vorinstanz mit Schreiben vom 8. Juli 2020 um Kostengutsprache für den Besuch der Privatschule I. in S. ab dem Schuljahr 2020/21, da er die HPS U. aus disziplinarischen Gründen nicht mehr besuchen darf und trotz intensiven Suchbemühungen kein Platz in einer Tagessonderschule im Kanton Aargau oder der umliegenden Kantone gefunden werden konnte (vgl. oben Erwägung I. 3.).