Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde wird in Bezug auf Beschwerdeantrag 2 nicht eingetreten, im Übrigen wird auf die Beschwerde eingetreten. 5 von 14 II. Materielles 1. Anspruch auf rechtliches Gehör 1.1 Der Beschwerdeführer bringt vor, dass der Entscheid des Gemeinderats an einem schweren Verfahrensmangel leide. Weder die Pflegemutter B. noch A. seien vor dem Widerruf der Pflegeplatzbewilligung angehört worden, wie dies gemäss § 21 VRPG vorgeschrieben sei (Beschwerde, Seite 2). 1.2