Nach der Rechtsprechung ist in erster Linie die Schulpflege verpflichtet, für ein sonderschulbedürftiges Kind eine geeignete Sonderschule zu finden (AGVE 2003 S. 95). Der SPD kann die Schulpflege bei dieser Aufgabe unterstützen, wie dies auch vorliegend geschah, indem der SPD V. zwischen April und Juli 2020 rund sechs geeignete Tagessonderschulen im Kanton Aargau und umliegenden Kantonen anfragte. Allerdings waren alle Plätze besetzt (vgl. Schreiben des SPD V. vom 21. September 2020 sowie Fachbericht des SPD V. vom 8. Juli 2020).